Wer darf die Thüringer Rostbratwurst herstellen?

Seit Januar 2004 ist es amtlich: Die Thüringer Rostbratwurst wurde in das europäische Schutzregister für Lebensmittel und Agrarerzeugnisse mit der Bezeichnung „geschützte geographische Angabe (g.g.A.)“ aufgenommen. Bei Produkten, die dieses Schutz-Label tragen, muss mindestens eine Verbindung zwischen dem namensgebenden Herkunftsgebiet und einer Produktionsstufe bestehen. Das bedeutet, dass die Produkte in dem begrenzten geographischen Gebiet erzeugt und/oder verarbeitet und/oder hergestellt werden.

Warum die Thüringer Rostbratwurst in das EU-Register eingetragen wurde, weiß Rainer Wagner, Vorstandsmitglied des Herkunftsverbands Thüringer und Eichsfelder Wurst und Fleisch e.V., zu beantworten: „Vor der Eintragung kamen 15.000 bis 18.000 Tonnen Thüringer Bratwürste und Bratwürste „nach Thüringer Art“ aus anderen Bundesländern. Durch die Eintragung der Thüringer Rostbratwurst als g.g.A. können wir auch gegen umschreibende Bezeichnungen vorgehen, was vorher nicht möglich war.“ Zudem profitieren auch die Erzeuger in der Region von der Eintragung der Thüringer Rostbratwurst als g.g.A.: „51 Prozent des Fleisches für die Thüringer Rostbratwurst stammen aus Thüringer Schlacht- und Zerlegungsbetrieben. Damit bleibt ein großer Teil der Wertschöpfung hier in der Region. Darüber hinaus garantieren die kurzen Transportwege, dass sich die als g.g.A. gekennzeichnete Bratwurst durch eine besondere Frische auszeichnet“, betont Rainer Wagner.