Anforderungsprofil Naturdarm

Seit 1996 besteht zwischen dem Zentralverband Naturdarm e.V. und dem Bundesverband der Deutschen Fleischwarenindustrie e.V. eine Übereinkunft zur Beurteilung von Naturdärmen bei Lieferung an fleischverarbeitende Betriebe.

Für die Warenbegleitpapiere sind folgende Produktangaben zu machen:

  • EG-Zulassungsnummer des Lieferbetriebs

  • Warenbezeichnung (Tierart, Chargennummer, Angaben zur Bearbeitung und Verwendung lt. Begleitpapieren/Lieferschein)

Für Abmessungen und Kaliber gelten die Handelsbräuche des Zentralverbands Naturdarm e.V. sowie RKW-Normen für Naturdärme und/oder ein firmenspezifisches Anforderungsprofil – Länge und Kaliber betreffend – mit vereinbarten Toleranzen.

Die Übereinkunft beinhaltet darüber hinaus die folgenden Punkte:

  • Zutaten (Kochsalz, evtl. für Naturdärme erlaubte Zutaten lt. Zusatzstoff-Zulassungs-VO; Deklaration der eingesetzten Mengen; Art der Konservierung)

  • Hinweis für die Angaben in der Zutatenliste:
    (a) bei Verwendung von Schafsdünndärmen: Saitling
    (b) bei Verwendung aller anderen Naturdärme: Naturdarm

  • Sensorik: Festlegung der Geruchsaspekte und Farbausprägungen

  • Haltbarkeit